Honorar und Kostenübernahme
Die Kosten der plastischen Kunsttherapie werden in der Regel anteilig von den Zusatzversicherungen der Krankenkassen übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung. Weitere Informationen erhalten Sie im persönlichen Gespräch.
Anerkennung durch Verbände und Versicherungen
Die Praxis für Kunsttherapie und Entwicklungsbegleitung ist anerkannt von EMR, ASCA, EGK und Visana. Die Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel anteilig. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Versicherungsmodell ab. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Krankenkasse.
Honorar und Sitzungszeiten
Honorar und Sitzungszeiten richten sich nach Ihrem Anliegen und werden nach Absprache vereinbart. Im Beratungsgespräch klären wir gemeinsam Dauer, Rhythmus und Kosten, bevor die Therapie beginnt. Das gilt für Einzel- und Gruppensitzungen, für Familien und Paare sowie für Projekte und Weiterbildungen.
Häufige Fragen zu Honorar und Kosten
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Das Honorar wird nach Absprache vereinbart. Im Beratungsgespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen die Kosten, bevor die Therapie beginnt.
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Die Dauer wird nach Absprache vereinbart.
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Ingrid Ott, Pädagogin und Kunsttherapeutin
Als Pädagogin und Kunsttherapeutin begleite ich Menschen in ihrer Entwicklung.
Die Praxis ist anerkannt von EMR, ASCA, EGK und Visana.
Die Zusatzversicherungen der Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel anteilig.